Geldwäschegesetz (GwG)
Immobilienmakler gehören zu den Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit vom Gesetzgeber angehalten sind, bestimmte Sorgfaltspflichten zu beachten. Vor diesem Hintergrund bietet der Internetauftritt des Landesverwaltungsamts des Freistaats Thüringen eine kompakte Darstellung zu dieser Thematik.
Hier geht es zu Informationen und Dokumenten des LVA Thüringen zum Thema Geldwäsche.
Der Immobilienmakler für den Verkauf und die Vermietung von Wohnimmobilien sowie Gewerbeflächen
Unterm Markt 1
07743 Jena
0 36 41 - 44 22 84
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